Die Gesetzgebung der Schweiz. Eidgenossenschaft schreibt die Zugehörigkeit einer Vermögensverwaltungsfirma an eine SRO (Selbstregulierungsorganisation) vor. Diese ist vorwiegend für die Umsetzung des Geldwäschereigesetzes verantwortlich, welches nach Worten eines der führenden CEOs einer Schweizer Bank das strengste Gesetz, betreffend Geldwäscherei, der Welt sei.

Die Rüegg Asset Management AG hat sich entschlossen, dem Verband Schweizerischer Vermögensverwalter beizutreten. Der Verband wurde vor über 20 Jahren gegründet. Gemäss Aussagen der Geschäftsleitung habe der Verband noch nie grössere Probleme gehabt, da die Richtlinien/Vorgaben des Verbandes streng gehandhabt werden. So bestünden u.a. Richtlinien für die Gebühren, so dass kein Wucher entstehen würde. Im Weiteren werden die Vermögensverwaltungsverträge der Vermögensverwalter auch vorhergehend überprüft. Der Verband stellt zudem zwei Ökonomen sowie juristische Beratung für die Vermögensverwalter zur Verfügung und organisiert monatliche Zusammenkünfte, um den Gedankenaustausch zu pflegen.

Für weitere Informationen siehe >> VSV Verband Schweizer Vermögensverwalter

VSV


Für jede Vermögensverwaltung in der Schweiz ist es Pflicht, Dossiers über seine Kunden anzulegen. Die Rüegg Asset Management AG hat eine Annahmeerklärung einer von der Eidg. Bankenkommission anerkannten Revisionsstelle für die GwG-Dossiers (GwG = Geldwäschereigesetz), welche diese – natürlich vertraulich gehandhabten - Dossiers der Kunden unseres Unternehmens gemäss Vorgaben periodisch überprüfen muss.

Als externe Revisionsstelle wurde die RRT Chur gewählt.